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1306. November 20.

XII kal. Dec.

Heinrich, Bischof von Breslau, bestätigt den zwischen seinem Vogt in Neisse, Johann, und dem Bruder Lambert, Meister und Prokurator des Hospitals zu Neisse, geschlossenen Vergleich. Ursprünglich hatten Jakob, der Vorgänger des Johann und das Hospital 2 Mühlen gemeinsam besessen, dann sich aber dahin geeinigt, dass Jakob die Mühle in der Stadt Neisse, das Hospital die Mühle in der Altstadt besitzen solle, und dass kein Theil ohne Erlaubniss des andern seiner Mühle Räder zufügen dürfe. Trotzdem haben Jakob und Johann ihrer Mühle eigenmächtig 2 Räder zugefügt und dadurch dem Hospital Anlass zu vielfachen Klagen gegeben. Beide Parteien haben sich nun schliesslich geeinigt, dass auch das Hospital seiner Mühle 2 Räder zufügen solle, zudem der Vogt Johann bekannt hatte, von seinem Vater Jakob vernommen zu haben, dass die Hospitalitermühle schon seit Alters immer 2 Räder mehr als die andern Mühlen besessen hätte.

Z.: die Herren Ulmann bischöfl. Prokurator zu Ottmachau, Mag. Arnold bischöfl. auditor causarum, Mag. Goswin Kanoniker zu Glogau, Goczko Czuchtendorf, Hermann Crepindorf, Witko Vogt in Ciginhals (Ziegenhals), Libing mit seinem Bruder Friczko von villa Syffridi (Seifersdorf), Rychwin am Thore (circa portam).


Or. im Bresl. Staatsarch. Kreuzstift Neisse 34 mit dem an rothen Seidenschnüren hängenden zweiten Siegel des Bischofs, vgl. darüber Reg. zum 2. Mai 1315. Die Echtheit dieser Urk. ist nicht unbestritten.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.